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© Staatliche Berufsschule I Bayreuth 2011

Informations- und Telekommunikations-Systemelektroniker



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Ausbildungsaufbau
Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan
Ausbildung im Betrieb

Ausbildung in der Berufsschule

Während der gesamten Ausbildung

 

Unterricht ausbildungsbegleitend (meist Blockunterricht), berufsbezogen in Lernfeldern und allgemeinbildend

Im 1. und 2. Ausbildungsjahr

  • Der Ausbildungsbetrieb
  • Geschäfts- und Leistungsprozesse
  • Arbeitsorganisation und Arbeitstechniken
  • Informations- und telekommunikationstechnische Produkte
  • Herstellen und Betreuen von Systemlösungen
  • Systemtechnik
  • Installation
  • Instandhaltung
  • Der Betrieb und sein Umfeld
  • Geschäftsprozesse und betriebliche Organisation
  • Informationsquellen und Arbeitsmethoden
  • Einfache IT-Systeme
  • Fachliches Englisch
  • Entwickeln und Bereitstellen von Anwendungssystemen
  • Vernetzte IT-Systeme
  • Markt- und Kundenbeziehungen
  • Öffentliche Netze, Dienste
Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres

Im 3. Ausbildungsjahr

  • Vertiefen der Erkenntnisse aus dem 1. und 2. Ausbildungsjahr
  • Serviceleistungen
  • Fachaufgaben im Einsatzgebiet
  • Vertiefen der Kenntnisse aus dem 1. und 2. Ausbildungsjahr
  • Betreuen von IT-Systemen
  • Rechnungswesen und Controlling
Abschlussprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr


Ausbildungsinhalte

Die zu vermittelnden Ausbildungsinhalte setzen sich zusammen aus Kernqualifikationen (sie umfassen 50 Prozent der Ausbildungszeit), Fachqualifikationen und spezifischen Fachqualifikationen. Sie werden über die gesamte Ausbildungszeit vermittelt, wobei der Anteil der zu vermittelnden Kernqualifikationen im 1. Ausbildungsjahr am größten ist und dann ständig abnimmt, während der Anteil der zu vermittelnden Fachqualifikationen und spezifischen Fachqualifikationen im 2. und 3. Ausbildungsjahr ständig steigt.


Die Auszubildenden lernen beispielsweise im 1. und 2. Ausbildungsjahr:

  • welche Unterschiede die marktüblichen Systeme der Informations- und Telekommunikationstechnik z.B. in Bezug auf Einsatzbereich, Leistungsfähigkeit oder Wirtschaftlichkeit aufweisen
  • worin sich verschiedene Speichermedien sowie Ein- und Ausgabegeräte unterscheiden und in welchen Bereichen sie jeweils eingesetzt werden
  • wie man Hardware, Anwendungsprogramme und Betriebssysteme installiert und konfiguriert
  • wie man Geräte, Leitungen, Verteiler und Steckverbindungen am Baukörper und an den Einrichtungen des Kunden montiert
  • wie man den Isolationswiderstand misst
  • wie man Kunden informiert, berät und auf ihre Interessen eingeht
  • wie man technische Unterlagen, Dokumentationen und Handbücher in deutscher und englischer Sprache liest und auftragsbezogen auswertet
  • wie Marktbeobachtungen durchzuführen sind und worauf man beim Vergleich von Preisen, Leistungen und Konditionen von Wettbewerbern achten muss
  • wie Systeme gepflegt werden

Im 3. Ausbildungsjahr wird beispielsweise vermittelt:

  • wie man Störungsmeldungen entgegennimmt und Vorschläge zur Störungsbeseitigung unterbreitet
  • wie man Produktschulungen plant und durchführt
  • wie man die für das Einsatzgebiet typischen Produkte, Prozesse und Verfahren im Hinblick auf die Anforderungen an Systemlösungen analysiert und in ein Lösungskonzept umsetzt
  • wie die zu einem Projekt gehörenden Fremdleistungen zu koordinieren sind
Der theoretische Unterricht in der Berufsschule vermittelt darüber hinaus zum Beispiel:
  • Informationsquellen und Arbeitsmethoden
  • Entwickeln und Bereitstellen von Anwendungssystemen
  • Vernetzte IT-Systeme
  • Öffentliche Netze, Dienste
  • Betreuen von IT-Systemen
  • Der Betrieb und sein Umfeld
  • Geschäftsprozesse und betriebliche Organisation
  • Einfache IT-Systeme
  • Fachliches Englisch
  • Markt- und Kundenbeziehungen
  • Rechnungswesen und Controlling

Rechtsgrundlagen:

Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik

Rahmenlehrplan für die Informations- und Telekommunikationsberufe, Beschluss der Kultusminister


Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen

Ausbildungsabschluss

Prüfung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf nach § 34 Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Erforderliche Nachweise

Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung sind:

 
  • das während der Ausbildung in Form eines Ausbildungsnachweises geführte Berichtsheft
  • die Teilnahme an der Zwischenprüfung


Erforderliche Prüfungen

Zwischenprüfung

 

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung zu Beginn des 2. Ausbildungsjahres abzulegen. Geprüft wird schriftlich anhand praxisbezogener Fälle oder Aufgaben.

 

Abschlussprüfung

 

Die Abschlussprüfung besteht aus einer praktischen Prüfung (bestehend aus zwei Teilprüfungen) und einer schriftlichen Prüfung (bestehend aus drei Teilprüfungen).

 

Teil A - Praktische Prüfung:

 

In der praktischen Prüfung soll eine Projektarbeit in maximal 35 Stunden (1 Woche) durchgeführt und dokumentiert werden.

 

Themengebiete können beispielsweise sein:

 
  • Erstellen, Ändern oder Erweitern eines Systems der Informations- und Telekommunikationstechnik einschließlich Arbeitsplanung, Materialdisposition, Montage der Leitungen und Komponenten, Dokumentation, Qualitätskontrolle sowie Funktionsprüfung
  • Erstellen, Ändern oder Erweitern eines Kommunikationsnetzes einschließlich Arbeitsplanung, Materialdisposition, Montage der Leitungen und Komponenten, Dokumentation, Qualitätskontrolle sowie Funktionsprüfung
 

Anschließend wird die Projektarbeit präsentiert und ein Fachgespräch in maximal 30 Minutengeführt.

 

Teil B - Schriftliche Prüfung:

 
  • 1. Teil:
    Ganzheitliche Aufgabe I, Dauer: 90 Minuten
    Inhalt: eine der nachfolgenden Aufgaben
    • Beschreiben der Vorgehensweise zur systematischen Eingrenzung eines Fehlers in einem System der Informations- und Telekommunikationstechnik
      Es ist zu zeigen, dass die Leistungsmerkmale des Systems beurteilt, Signale an Schnittstellen geprüft, Protokolle interpretiert und Experten- und Diagnosesysteme eingesetzt werden können.
    • Anfertigen eines Arbeitsplanes zur Installation und Inbetriebnahme eines Systems der Informations- und Telekommunikationstechnik nach vorgegebenen Anforderungen
      Es ist zu zeigen, dass die zur Installation und Inbetriebnahme des Systems notwendigen Geräte und Hilfsmittel, einschließlich der Stromversorgung, unter Beachtung der technischen Regeln ausgewählt und der notwendige Arbeitseinsatz sachgerecht geplant werden kann.
  • 2. Teil:
    Ganzheitliche Aufgabe II, Dauer: 90 Minuten
    Inhalt: eine der nachfolgenden Aufgaben
    • Bewerten eines Systems der Informations- und Telekommunikationstechnik
      Es ist zu zeigen, dass die Leistungsmerkmale, Benutzerfreundlichkeit, Wirtschaftlichkeit und Erweiterbarkeit des Systems hinsichtlich definierter Anforderungen beurteilt werden können.
    • Entwerfen eines Datenmodells für ein Anwendungsbeispiel
      Es ist zu zeigen, dass Kundenanforderungen in ein Datenmodell umgesetzt werden können.
    • Benutzergerechtes Aufbereiten technischer Unterlagen
      Es ist zu zeigen, dass die zur Anwendung informations- und telekommunikationstechnischer Systeme notwendigen Inhalte fachsprachlicher, einschließlich englischsprachiger Bedienungsanleitungen, Dokumentationen und Handbücher benutzergerecht aufbereitet werden können.
    • Vorbereiten einer Benutzerberatung unter Berücksichtigung auftragsspezifischer Wünsche anhand eines praktischen Falles
      Es ist zu zeigen, dass ein Beratungskonzept entwickelt und kundenorientiert gehandelt werden kann.
  • 3. Teil:
    Wirtschafts- und Sozialkunde, Dauer: 60 Minuten
 

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in den Prüfungsteilen A und B mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.

Prüfungswiederholung

Nicht bestandene Abschlussprüfungen können laut Berufsbildungsgesetz höchstens zweimal wiederholt werden.

Prüfende Stelle

Die Prüfung wird bei der Industrie- und Handelskammer abgelegt.


Abschlussbezeichnung
 

Die Abschlussbezeichnung lautet: Informations- und Telekommunikationssystem-Elektroniker/Informations- und Telekommunikationssystem-Elektronikerin.


Ausbildungsform
 

Es handelt sich um eine staatlich anerkannte duale Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz. Gelernt wird überwiegend im Betrieb und in der Berufsschule.

 

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