Ausbildungsaufbau
Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan
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Ausbildung im Betrieb
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Ausbildung in der Berufsschule
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Während der gesamten Ausbildung
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Unterricht ausbildungsbegleitend (meist Blockunterricht), berufsbezogen in Lernfeldern und allgemeinbildend
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Im 1. und 2. Ausbildungsjahr
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Der Ausbildungsbetrieb
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Geschäfts- und Leistungsprozesse
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Arbeitsorganisation und Arbeitstechniken
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Informations- und telekommunikationstechnische Produkte
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Herstellen und Betreuen von Systemlösungen
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Systemtechnik
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Installation
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Instandhaltung
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Der Betrieb und sein Umfeld
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Geschäftsprozesse und betriebliche Organisation
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Informationsquellen und Arbeitsmethoden
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Einfache IT-Systeme
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Fachliches Englisch
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Entwickeln und Bereitstellen von Anwendungssystemen
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Vernetzte IT-Systeme
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Markt- und Kundenbeziehungen
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Öffentliche Netze, Dienste
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Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres
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Im 3. Ausbildungsjahr
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Vertiefen der Erkenntnisse aus dem 1. und 2. Ausbildungsjahr
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Serviceleistungen
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Fachaufgaben im Einsatzgebiet
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Vertiefen der Kenntnisse aus dem 1. und 2. Ausbildungsjahr
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Betreuen von IT-Systemen
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Rechnungswesen und Controlling
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Abschlussprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr
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Ausbildungsinhalte
Die zu vermittelnden Ausbildungsinhalte setzen sich
zusammen aus Kernqualifikationen (sie umfassen 50 Prozent der Ausbildungszeit),
Fachqualifikationen und spezifischen Fachqualifikationen. Sie werden über
die gesamte Ausbildungszeit vermittelt, wobei der Anteil der zu vermittelnden
Kernqualifikationen im 1. Ausbildungsjahr am größten ist und dann
ständig abnimmt, während der Anteil der zu vermittelnden
Fachqualifikationen und spezifischen Fachqualifikationen im 2. und 3.
Ausbildungsjahr ständig steigt.
Die Auszubildenden lernen beispielsweise im 1. und 2.
Ausbildungsjahr:
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welche Unterschiede die marktüblichen Systeme der
Informations- und Telekommunikationstechnik z.B. in Bezug auf Einsatzbereich,
Leistungsfähigkeit oder Wirtschaftlichkeit aufweisen
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worin sich verschiedene Speichermedien sowie Ein- und
Ausgabegeräte unterscheiden und in welchen Bereichen sie jeweils
eingesetzt werden
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wie man Hardware, Anwendungsprogramme und Betriebssysteme
installiert und konfiguriert
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wie man Geräte, Leitungen, Verteiler und
Steckverbindungen am Baukörper und an den Einrichtungen des Kunden
montiert
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wie man den Isolationswiderstand misst
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wie man Kunden informiert, berät und auf ihre
Interessen eingeht
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wie man technische Unterlagen, Dokumentationen und
Handbücher in deutscher und englischer Sprache liest und auftragsbezogen
auswertet
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wie Marktbeobachtungen durchzuführen sind und worauf
man beim Vergleich von Preisen, Leistungen und Konditionen von Wettbewerbern
achten muss
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wie Systeme gepflegt werden
Im 3. Ausbildungsjahr wird beispielsweise
vermittelt:
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wie man Störungsmeldungen entgegennimmt und
Vorschläge zur Störungsbeseitigung unterbreitet
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wie man Produktschulungen plant und durchführt
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wie man die für das Einsatzgebiet typischen Produkte,
Prozesse und Verfahren im Hinblick auf die Anforderungen an Systemlösungen
analysiert und in ein Lösungskonzept umsetzt
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wie die zu einem Projekt gehörenden Fremdleistungen zu
koordinieren sind
Der theoretische Unterricht in der Berufsschule vermittelt
darüber hinaus zum Beispiel:
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Informationsquellen und Arbeitsmethoden
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Entwickeln und Bereitstellen von Anwendungssystemen
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Vernetzte IT-Systeme
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Öffentliche Netze, Dienste
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Betreuen von IT-Systemen
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Der Betrieb und sein Umfeld
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Geschäftsprozesse und betriebliche Organisation
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Einfache IT-Systeme
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Fachliches Englisch
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Markt- und Kundenbeziehungen
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Rechnungswesen und Controlling
Rechtsgrundlagen:
Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der
Informations- und Telekommunikationstechnik
Rahmenlehrplan für die Informations- und
Telekommunikationsberufe, Beschluss der Kultusminister
Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen
Ausbildungsabschluss
Prüfung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf nach
§ 34 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Erforderliche Nachweise
Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung
sind:
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das während der Ausbildung in Form eines
Ausbildungsnachweises geführte Berichtsheft
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die Teilnahme an der Zwischenprüfung
Erforderliche Prüfungen
Zwischenprüfung Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung zu
Beginn des 2. Ausbildungsjahres abzulegen. Geprüft wird schriftlich anhand
praxisbezogener Fälle oder Aufgaben. Abschlussprüfung Die Abschlussprüfung besteht aus einer praktischen
Prüfung (bestehend aus zwei Teilprüfungen) und einer schriftlichen Prüfung (bestehend aus drei Teilprüfungen). Teil A - Praktische Prüfung: In der praktischen Prüfung soll eine Projektarbeit
in maximal
35 Stunden (1 Woche) durchgeführt und dokumentiert werden. Themengebiete können beispielsweise sein:
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Erstellen, Ändern oder Erweitern eines Systems der Informations- und
Telekommunikationstechnik einschließlich Arbeitsplanung,
Materialdisposition, Montage der Leitungen und Komponenten, Dokumentation,
Qualitätskontrolle sowie Funktionsprüfung
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Erstellen,
Ändern oder Erweitern eines Kommunikationsnetzes einschließlich
Arbeitsplanung, Materialdisposition, Montage der Leitungen und Komponenten,
Dokumentation, Qualitätskontrolle sowie Funktionsprüfung
Anschließend wird die Projektarbeit
präsentiert und ein Fachgespräch in maximal 30 Minutengeführt. Teil B - Schriftliche Prüfung:
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1. Teil:
Ganzheitliche Aufgabe I, Dauer: 90
Minuten
Inhalt: eine der nachfolgenden Aufgaben
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Beschreiben der Vorgehensweise zur systematischen
Eingrenzung eines Fehlers in einem System der Informations- und
Telekommunikationstechnik
Es ist zu zeigen, dass die
Leistungsmerkmale des Systems beurteilt, Signale an Schnittstellen
geprüft, Protokolle interpretiert und Experten- und Diagnosesysteme
eingesetzt werden können.
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Anfertigen eines Arbeitsplanes zur Installation und
Inbetriebnahme eines Systems der Informations- und Telekommunikationstechnik
nach vorgegebenen Anforderungen
Es ist zu zeigen, dass die zur
Installation und Inbetriebnahme des Systems notwendigen Geräte und
Hilfsmittel, einschließlich der Stromversorgung, unter Beachtung der
technischen Regeln ausgewählt und der notwendige Arbeitseinsatz
sachgerecht geplant werden kann.
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2. Teil:
Ganzheitliche Aufgabe II, Dauer: 90
Minuten
Inhalt: eine der nachfolgenden Aufgaben
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Bewerten eines Systems der Informations- und
Telekommunikationstechnik
Es ist zu zeigen, dass die
Leistungsmerkmale, Benutzerfreundlichkeit, Wirtschaftlichkeit und
Erweiterbarkeit des Systems hinsichtlich definierter Anforderungen beurteilt
werden können.
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Entwerfen eines Datenmodells für ein
Anwendungsbeispiel
Es ist zu zeigen, dass Kundenanforderungen in
ein Datenmodell umgesetzt werden können.
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Benutzergerechtes Aufbereiten technischer
Unterlagen
Es ist zu zeigen, dass die zur Anwendung informations-
und telekommunikationstechnischer Systeme notwendigen Inhalte fachsprachlicher,
einschließlich englischsprachiger Bedienungsanleitungen, Dokumentationen
und Handbücher benutzergerecht aufbereitet werden können.
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Vorbereiten einer Benutzerberatung unter
Berücksichtigung auftragsspezifischer Wünsche anhand eines
praktischen Falles
Es ist zu zeigen, dass ein Beratungskonzept
entwickelt und kundenorientiert gehandelt werden kann.
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3. Teil:
Wirtschafts- und Sozialkunde, Dauer:
60 Minuten
Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in den Prüfungsteilen
A und B mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
Prüfungswiederholung
Nicht bestandene Abschlussprüfungen können laut
Berufsbildungsgesetz höchstens zweimal wiederholt werden.
Prüfende Stelle
Die Prüfung wird bei der Industrie- und Handelskammer
abgelegt.
Abschlussbezeichnung
Die Abschlussbezeichnung lautet: Informations- und
Telekommunikationssystem-Elektroniker/Informations- und Telekommunikationssystem-Elektronikerin.
Ausbildungsform
Es handelt sich um eine staatlich anerkannte duale Ausbildung
nach dem Berufsbildungsgesetz. Gelernt wird überwiegend im Betrieb und in
der Berufsschule. |