© Staatliche Berufsschule I Bayreuth 2011
Links der Bundesagentur für Arbeit:
Informationen Film
Ausbildungsaufbau
Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan
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Ausbildung im Betrieb
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Ausbildung in der Berufsschule
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Während der gesamten Ausbildung
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Unterricht ausbildungsbegleitend (Teilzeit oder Blockunterricht), berufsbezogen in Lernfeldern und allgemein bildend
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Im 1. und 2. Ausbildungsjahr
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Der Ausbildungsbetrieb
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Geschäfts- und Leistungsprozesse
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Arbeitsorganisation und Arbeitstechniken
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Informations- und telekommunikationstechnische Produkte und Märkte
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Herstellen und Betreuen von Systemlösungen
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Systempflege
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Branchenspezifische Leistungen
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Rahmenbedingungen für den Einsatz von Informations- und Telekommunikationstechnik
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Beschaffen und Bereitstellen von Systemen
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Benutzerberatung und Unterstützung
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Den Betrieb und sein Umfeld
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Geschäftsprozesse und betriebliche Organisation
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Informationsquellen und Arbeitsmethoden
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Einfache IT-Systeme
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Fachliches Englisch
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Entwickeln und Bereitstellen von Anwendungssystemen
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Vernetzte IT-Systeme
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Markt- und Kundenbeziehungen
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Öffentliche Netze, Dienste
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Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres
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Im 3. Ausbildungsjahr
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Vertiefen der Erkenntnisse aus dem 1. und 2. Ausbildungsjahr
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Projektplanung und Durchführung
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Vertiefen der Kenntnisse aus dem 1. und 2. Ausbildungsjahr
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Betreuen von IT-Systemen
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Rechnungswesen und Controlling
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Abschlussprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr
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Ausbildungsinhalte
Während der Ausbildung zum Informatikkaufmann bzw. zur Informatikkauffrau lernt man im Betrieb im ersten Ausbildungsjahr zum Beispiel:
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wie der Ausbildungsbetrieb in den Punkten Beschaffung,
Markt- und Kundenbeziehungen, Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
organisiert ist
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welche marktgängigen Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik es gibt
und wie sie sich in Bezug auf Einsatzbereiche, Leistungsfähigkeit und
Wirtschaftlichkeit unterscheiden
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welche Programmierlogik und Programmiertechniken Anwendung
finden
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wie man Systeme zusammenstellt, verbindet und sie
testet
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wie man die Kompatibilität von Speicherbausteinen,
Ein- und Ausgabekomponenten und Peripheriegeräten beurteilt
Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr wird unter anderem
vermittelt:
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wie man Angebote von Informations- und
Telekommunikationsdiensten sowie die Konditionen zur Nutzung vergleicht
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wie man Störungen unter Einsatz von
Diagnosewerkzeugen analysiert und behebt sowie die Fehlertypologie und
Fehlerhäufigkeit ermittelt
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wie man Projekte vorbereitet und Konzepte für
Systemlösungen präsentiert
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wie man Datenmodelle entwickelt sowie Datenbankstrukturen
festlegt
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wie man Benutzerschulungen plant und
durchführt
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wie man Systemlösungen in Zusammenarbeit mit den
Benutzern einführt
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was beim Anpassen von Datenbanken an veränderte
Anforderungen zu beachten ist
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wie man Bezugsquellen ermittelt, Leistungen ausschreibt
und Vertragsverhandlungen führt
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welche Hard- und Softwarefehler, Bedienungsfehler und
Probleme bei der Informations- und Arbeitsorganisation auftreten können
und wie man Störungen analysiert und behebt
Der theoretische Unterricht in der Berufsschule vermittelt
darüber hinaus zum Beispiel:
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Fachliches Englisch
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Rechnungswesen und Controlling
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Informationsquellen und Arbeitsmethoden
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der Betrieb und sein Umfeld
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Markt- und Kundenorientierung
Rechtsgrundlagen:
Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der
Informations- und Telekommunikationstechnik
Rahmenlehrplan für die Informations- und
Telekommunikationsberufe, Beschluss der Kultusminister
Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen
Ausbildungsabschluss
Prüfung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf nach
§ 34 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Erforderliche Nachweise
Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung
sind:
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Das während der Ausbildung in Form eines
Ausbildungsnachweises geführte Berichtsheft,
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die Teilnahme an der Zwischenprüfung.
Erforderliche Prüfungen
Zwischenprüfung
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung in
der Mitte des 2. Ausbildungsjahres abzulegen. Geprüft wird schriftlich
anhand praxisbezogener Fälle oder Aufgaben. Inhaltlich kommen insbesondere
folgende Gebiete in Betracht: Betriebliche Leistungsprozesse und
Arbeitsorganisation, Informations- und telekommunikationstechnische Systeme,
Wirtschafts- und Sozialkunde.
Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung besteht aus einem Teil A, einer
Projektarbeit, und einem Teil B, der wiederum aus drei Prüfungsbereichen
besteht:
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Teil A - Projektarbeit
In höchstens 35
Stunden ist eine betriebliche Projektarbeit (Ausführen eines Auftrages
oder eines Teilauftrages) durchzuführen und zu
dokumentieren.
In höchstens 30 Minuten ist diese Projektarbeit
zu präsentieren und darüber ein Fachgespräch zu
führen.
Inhaltlich kommen für diese Projektarbeit
insbesondere folgende Aufgaben in Betracht:
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Erstellen eines Pflichtenheftes für ein System der
Informations- und Telekommunikationstechnik einschließlich der Analyse
der damit verbundenen Geschäftsprozesse,
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Durchführen einer Kosten-Nutzen-Analyse zur
Einführung eines Systems der Informations- und
Telekommunikationstechnik.
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Teil B - Ganzheitliche Aufgabe I
Hier werden in
maximal 90 Minuten die Fachqualifikationen, insbesondere zu folgenden Themen
geprüft:
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Durchführen eines Angebotsvergleichs auf der
Grundlage fachlicher und technischer Spezifikationen,
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Entwickeln eines Konzeptes zur Organisation des
Datenschutzes, der Datensicherheit oder der Festlegung von
Zugriffsrechten.
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Teil B - Ganzheitliche Aufgabe II
Hier werden in
maximal 90 Minuten die Kernqualifikationen, insbesondere zu folgenden Themen
geprüft:
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Bewerten eines Systems der Informations- und
Telekommunikationssystems,
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Entwerfen eines Datenmodells für ein
Anwendungsbeispiel,
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Benutzergerechtes Aufbereiten technischer
Unterlagen,
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Vorbereiten einer Benutzerberatung unter
Berücksichtigung auftragsspezifischer Wünsche anhand eines
praktischen Falles.
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Wirtschafts- und Sozialkunde
Hier sind in
maximal 60 Minuten praxisbezogene Fallbeispiele aus folgenden Bereichen zu
behandeln:
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Allgemeine Zusammenhänge,
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Wirtschaftliche Zusammenhänge,
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Gesellschaftliche Zusammenhänge.
Ist das Prüfungsergebnis der Prüfung nicht eindeutig, kann
ergänzend mündlich geprüft werden.
Prüfungswiederholung
Nicht bestandene Abschlussprüfungen können laut
Berufsbildungsgesetz höchstens zweimal wiederholt werden.
Prüfende Stelle
Die Abschlussprüfung wird bei der Industrie- und Handelskammer
abgelegt.
Abschlussbezeichnung
Die Abschlussbezeichnung lautet:
Informatikkaufmann/Informatikkauffrau.
Ausbildungsform
Es handelt sich um eine staatlich anerkannte duale Ausbildung
nach dem Berufsbildungsgesetz. Gelernt wird überwiegend im Betrieb und in
der Berufsschule.
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