© Staatliche Berufsschule I Bayreuth 2011
Links der Bundesagentur für Arbeit:
Informationen Film
Ausbildungsaufbau
Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan
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Ausbildung im Betrieb
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Ausbildung in der Berufsschule
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Während der gesamten Ausbildung
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Umweltschutz
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Markt- und Kundenbeziehungen
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Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
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Informieren und Kommunizieren; Planen und Organisieren
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Einsatzfelder und Entwicklungstrends
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Analyse und Design
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Programmerstellung und Dokumentation
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Testverfahren
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Unterricht ausbildungsbegleitend (Teilzeit oder Blockunterricht), berufsbezogen in Lernfeldern und allgemein bildend
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Im 1. und 2. Ausbildungsjahr
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Kenntnisse des Ausbildungsbetriebs
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Arbeits- und Tarifrecht, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
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Leistungserstellung und -verwaltung
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Beschaffung
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Teamarbeit
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Systemarchitektur, Hardware und Betriebssysteme
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Anwendungssoftware
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Ist-Analyse und Konzeption
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Programmiertechniken
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Installieren und Konfigurieren
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Datenschutz und Urheberrecht
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Systempflege
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Der Betrieb und sein Umfeld
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Geschäftsprozesse und betriebliche Organisation
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Informationsquellen und Arbeitsmethoden
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Einfache IT-Systeme
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Fachliches Englisch
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Entwickeln und Bereitstellen von Anwendungssystemen
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Vernetzte IT-Systeme
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Markt- und Kundenbeziehungen
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Öffentliche Netze, Dienste
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Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres
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Im 3. Ausbildungsjahr
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Vertiefen der Kenntnisse aus dem 1. und 2. Ausbildungsjahr
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Netze, Dienste
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Schnittstellenkonzepte
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Schulung
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Systemkonfiguration
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Netzwerke
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Systemlösungen
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Benutzerunterstützung
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Fehleranalyse, Störungsbeseitigung
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Systemunterstützung
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Produkte, Prozesse und Verfahren
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Projektplanung, Projektdurchführung
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Projektkontrolle, Qualitätssicherung
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Vertiefen der Kenntnisse aus dem 1. und 2. Ausbildungsjahr
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Betreuen von IT-Systemen
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Rechnungswesen und Controlling
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Abschlussprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr
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Ausbildungsinhalte
Die zu vermittelnden Ausbildungsinhalte setzen sich
zusammen aus Kernqualifikationen (sie umfassen 50 Prozent der Ausbildungszeit),
Fachqualifikationen und spezifischen Fachqualifikationen. Sie werden über
die gesamte Ausbildungszeit vermittelt, wobei der Anteil der zu vermittelnden
Kernqualifikationen im 1. Ausbildungsjahr am größten ist und dann
ständig abnimmt, während der Anteil der zu vermittelnden
Fachqualifikationen und spezifischen Fachqualifikationen im 2. und 3.
Ausbildungsjahr ständig steigt.
Fachrichtungsunabhängig lernen die Auszubildenden
während der gesamten Ausbildungsdauer im Betrieb
beispielsweise:
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wie man den Bedarf an informations- und
telekommunikationstechnischen Produkten und Dienstleistungen ermittelt
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wie Kosten und Erträge für erbrachte Leistungen
errechnet werden
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wie man Programmiersprachen auswählt und
anwendet
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wie man Systeme zusammenstellt, verbindet und testet
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wie man Anwenderschulungen durchführt
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wie man Kunden berät und informiert
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wie Informationen aufgabenbezogen bewertet und
ausgewählt werden
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wie man Arbeits- und Organisationsmittel wirtschaftlich und
ökologisch einsetzt
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wie man Netzwerkarchitekturen unterscheidet
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welche Arten von Testverfahren es gibt, wie Testpläne
erstellt und durchgeführt werden und man die Testergebnisse
auswertet
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welche Einsatzfelder und Entwicklungstrends es in der
Informations- und Telekommunikationstechnik gibt
Auszubildende der Fachrichtung Systemintegration lernen
ferner beispielsweise:
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wie man Übergänge zwischen verschiedenen
Netzwerken herstellt
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wie man Datenübernahmen plant und
durchführt
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wie man Daten defekter Geräte rettet und
bereitstellt
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wie man Systemkapazitäten plant und Benutzern
zuteilt
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was man bei der Erstellung einsatzgebietsspezifischer
Systemlösungen beachten muss
Der theoretische Unterricht in der Berufsschule vermittelt
darüber hinaus zum Beispiel:
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Informationsquellen und Arbeitsmethoden
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Fachliches Englisch
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Einfache und vernetzte IT-Systeme
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Öffentliche Netze, Dienste
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Der Betrieb und sein Umfeld
Rechtsgrundlagen:
Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der
Informations- und Telekommunikationstechnik
Rahmenlehrplan für die Informations- und
Telekommunikationsberufe, Beschluss der Kultusministerkonferenz
Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen
Ausbildungsabschluss
Prüfung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf nach
§ 34 Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Erforderliche Nachweise
Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung
sind:
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Das während der Ausbildung in Form eines
Ausbildungsnachweises geführte Berichtsheft
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Die Teilnahme an der Zwischenprüfung
Erforderliche Prüfungen
Zwischenprüfung
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung zu
Beginn des 2. Ausbildungsjahres abzulegen. Geprüft wird schriftlich anhand
praxisbezogener Fälle oder Aufgaben.
Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung besteht aus einem Teil A - praktische
Prüfung (bestehend aus zwei Teilprüfungen), und einem Teil B -
schriftliche Prüfung (bestehend aus drei Teilprüfungen).
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Teil A - praktische Prüfung:
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1. Teil:
Betriebliche Projektarbeit
durchführen und dokumentieren
Durchzuführen in maximal 35
Stunden (2 Wochen)
Themengebiete beispielsweise:
Erstellen und Anpassen eines Softwareproduktes, einschließlich Planung,
Kalkulation und Testen
Entwickeln eines Pflichtenheftes
einschließlich Analyse kundenspezifischer Anforderungen,
Schnittstellenbetrachtung und Planung der Einführung
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2. Teil:
Präsentation der Projektarbeit
und Führen eines Fachgespräches in maximal 30 Minuten
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Teil B - schriftliche Prüfung:
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1. Teil:
Ganzheitliche Aufgabe I, Dauer: 90
Minuten, Inhalt: Aus dem Wissensgebiet eines/einer
Fachinformatikers/-informatikerin der Fachrichtung Systemintegration
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2. Teil:
Ganzheitliche Aufgabe II, Dauer: 90
Minuten, Inhalt: Aus dem Wissensgebiet der Kernqualifikationen
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3. Teil:
Wirtschafts- und Sozialkunde, Dauer:
60 Minuten
Prüfungswiederholung
Nicht bestandene Abschlussprüfungen können laut
Berufsbildungsgesetz höchstens zweimal wiederholt werden.
Prüfende Stelle
Die Abschlussprüfung wird bei der Industrie- und Handelskammer
abgelegt.
Abschlussbezeichnung
Die Abschlussbezeichnung lautet: Fachinformatiker/Fachinformatikerin -
Fachrichtung Systemintegration.
Ausbildungsform
Es handelt sich um eine staatlich anerkannte duale Ausbildung
nach dem Berufsbildungsgesetz. Gelernt wird überwiegend im Betrieb und in
der Berufsschule.
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