Login:
© Staatliche Berufsschule I Bayreuth 2011

Fachinformatiker - Systemintegration



Links der Bundesagentur für Arbeit:     Informationen     Film

Ausbildungsaufbau
Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan
Ausbildung im Betrieb

Ausbildung in der Berufsschule

Während der gesamten Ausbildung

  • Umweltschutz
  • Markt- und Kundenbeziehungen
  • Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
  • Informieren und Kommunizieren; Planen und Organisieren
  • Einsatzfelder und Entwicklungstrends
  • Analyse und Design
  • Programmerstellung und Dokumentation
  • Testverfahren

Unterricht ausbildungsbegleitend (Teilzeit oder Blockunterricht), berufsbezogen in Lernfeldern und allgemein bildend

Im 1. und 2. Ausbildungsjahr

  • Kenntnisse des Ausbildungsbetriebs
  • Arbeits- und Tarifrecht, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Leistungserstellung und -verwaltung
  • Beschaffung
  • Teamarbeit
  • Systemarchitektur, Hardware und Betriebssysteme
  • Anwendungssoftware
  • Ist-Analyse und Konzeption
  • Programmiertechniken
  • Installieren und Konfigurieren
  • Datenschutz und Urheberrecht
  • Systempflege
  • Der Betrieb und sein Umfeld
  • Geschäftsprozesse und betriebliche Organisation
  • Informationsquellen und Arbeitsmethoden
  • Einfache IT-Systeme
  • Fachliches Englisch
  • Entwickeln und Bereitstellen von Anwendungssystemen
  • Vernetzte IT-Systeme
  • Markt- und Kundenbeziehungen
  • Öffentliche Netze, Dienste
Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres

Im 3. Ausbildungsjahr

  • Vertiefen der Kenntnisse aus dem 1. und 2. Ausbildungsjahr
  • Netze, Dienste
  • Schnittstellenkonzepte
  • Schulung
  • Systemkonfiguration
  • Netzwerke
  • Systemlösungen
  • Benutzerunterstützung
  • Fehleranalyse, Störungsbeseitigung
  • Systemunterstützung
  • Produkte, Prozesse und Verfahren
  • Projektplanung, Projektdurchführung
  • Projektkontrolle, Qualitätssicherung
  • Vertiefen der Kenntnisse aus dem 1. und 2. Ausbildungsjahr
  • Betreuen von IT-Systemen
  • Rechnungswesen und Controlling
Abschlussprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr


Ausbildungsinhalte

Die zu vermittelnden Ausbildungsinhalte setzen sich zusammen aus Kernqualifikationen (sie umfassen 50 Prozent der Ausbildungszeit), Fachqualifikationen und spezifischen Fachqualifikationen. Sie werden über die gesamte Ausbildungszeit vermittelt, wobei der Anteil der zu vermittelnden Kernqualifikationen im 1. Ausbildungsjahr am größten ist und dann ständig abnimmt, während der Anteil der zu vermittelnden Fachqualifikationen und spezifischen Fachqualifikationen im 2. und 3. Ausbildungsjahr ständig steigt.

Fachrichtungsunabhängig lernen die Auszubildenden während der gesamten Ausbildungsdauer im Betrieb beispielsweise:
  • wie man den Bedarf an informations- und telekommunikationstechnischen Produkten und Dienstleistungen ermittelt
  • wie Kosten und Erträge für erbrachte Leistungen errechnet werden
  • wie man Programmiersprachen auswählt und anwendet
  • wie man Systeme zusammenstellt, verbindet und testet
  • wie man Anwenderschulungen durchführt
  • wie man Kunden berät und informiert
  • wie Informationen aufgabenbezogen bewertet und ausgewählt werden
  • wie man Arbeits- und Organisationsmittel wirtschaftlich und ökologisch einsetzt
  • wie man Netzwerkarchitekturen unterscheidet
  • welche Arten von Testverfahren es gibt, wie Testpläne erstellt und durchgeführt werden und man die Testergebnisse auswertet
  • welche Einsatzfelder und Entwicklungstrends es in der Informations- und Telekommunikationstechnik gibt
Auszubildende der Fachrichtung Systemintegration lernen ferner beispielsweise:
  • wie man Übergänge zwischen verschiedenen Netzwerken herstellt
  • wie man Datenübernahmen plant und durchführt
  • wie man Daten defekter Geräte rettet und bereitstellt
  • wie man Systemkapazitäten plant und Benutzern zuteilt
  • was man bei der Erstellung einsatzgebietsspezifischer Systemlösungen beachten muss
Der theoretische Unterricht in der Berufsschule vermittelt darüber hinaus zum Beispiel:
  • Informationsquellen und Arbeitsmethoden
  • Fachliches Englisch
  • Einfache und vernetzte IT-Systeme
  • Öffentliche Netze, Dienste
  • Der Betrieb und sein Umfeld

Rechtsgrundlagen:

Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik

Rahmenlehrplan für die Informations- und Telekommunikationsberufe, Beschluss der Kultusministerkonferenz


Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen
Ausbildungsabschluss

Prüfung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf nach § 34 Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Erforderliche Nachweise

Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung sind:


Erforderliche Prüfungen

Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung zu Beginn des 2. Ausbildungsjahres abzulegen. Geprüft wird schriftlich anhand praxisbezogener Fälle oder Aufgaben.

 

Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung besteht aus einem Teil A - praktische Prüfung (bestehend aus zwei Teilprüfungen), und einem Teil B - schriftliche Prüfung (bestehend aus drei Teilprüfungen).

   Prüfungswiederholung

Nicht bestandene Abschlussprüfungen können laut Berufsbildungsgesetz höchstens zweimal wiederholt werden.

Prüfende Stelle

Die Abschlussprüfung wird bei der Industrie- und Handelskammer abgelegt.


Abschlussbezeichnung

Die Abschlussbezeichnung lautet: Fachinformatiker/Fachinformatikerin - Fachrichtung Systemintegration.

Ausbildungsform

Es handelt sich um eine staatlich anerkannte duale Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz. Gelernt wird überwiegend im Betrieb und in der Berufsschule.

 

Nach oben