© Staatliche Berufsschule I Bayreuth 2011
Links der Bundesagentur für Arbeit:
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Ausbildungsaufbau
Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan
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Ausbildung im Betrieb
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Ausbildung in der Berufsschule
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Während der gesamten Ausbildung
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Umweltschutz
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Markt- und Kundenbeziehungen
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Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
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Informieren und Kommunizieren; Planen und Organisieren
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Einsatzfelder und Entwicklungstrends
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Analyse und Design
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Programmerstellung und Dokumentation
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Testverfahren
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Unterricht ausbildungsbegleitend (Teilzeit oder Blockunterricht), berufsbezogen in Lernfeldern und allgemeinbildend
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Im 1. und 2. Ausbildungsjahr
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Kenntnisse des Ausbildungsbetriebs
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Arbeits- und Tarifrecht, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
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Leistungserstellung und -verwaltung
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Beschaffung
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Teamarbeit
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Systemarchitektur, Hardware und Betriebssysteme
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Anwendungssoftware
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Ist-Analyse und Konzeption
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Programmiertechniken
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Installieren und Konfigurieren
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Datenschutz und Urheberrecht
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Systempflege
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Den Betrieb und sein Umfeld
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Geschäftsprozesse und betriebliche Organisation
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Informationsquellen und Arbeitsmethoden
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Einfache IT-Systeme
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Fachliches Englisch
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Entwickeln und Bereitstellen von Anwendungssystemen
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Vernetzte IT-Systeme
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Markt- und Kundenbeziehungen
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Öffentliche Netze, Dienste
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Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres
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Im 3. Ausbildungsjahr
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Vertiefen der Kenntnisse aus dem 1. und 2. Ausbildungsjahr
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Netze, Dienste
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Schnittstellenkonzepte
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Schulung
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Architekturen
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Datenbanken und Schnittstellen
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Kundenspezifische Anpassung und Softwarepflege
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Bedienoberflächen
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Technisches Marketing
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Produkte, Prozesse und Verfahren
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Projektplanung, Projektdurchführung
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Projektkontrolle, Qualitätssicherung
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Vertiefen der Kenntnisse aus dem 1. und 2. Ausbildungsjahr
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Betreuen von IT-Systemen
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Rechnungswesen und Controlling
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Abschlussprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr
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Ausbildungsinhalte
Die zu vermittelnden Ausbildungsinhalte setzen sich aus Kernqualifikationen (sie umfassen 50 Prozent der Ausbildungszeit),
Fachqualifikationen und spezifischen Fachqualifikationen
zusammen. Sie werden über
die gesamte Ausbildungszeit vermittelt, wobei der Anteil der zu vermittelnden
Kernqualifikationen im 1. Ausbildungsjahr am größten ist und dann
ständig abnimmt, während der Anteil der zu vermittelnden
Fachqualifikationen und spezifischen Fachqualifikationen im 2. und 3.
Ausbildungsjahr ständig steigt.
Auszubildende der Fachrichtung Anwendungsentwicklung lernen
beispielsweise:
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wie Rechnerarchitekturen beurteilt und eingeordnet
werden
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was man bei der Auswahl von Datenbankprodukten beachten
muss
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wie man softwarebasierte Präsentationen
durchführt, und wie man Ton, Bild und Text in eine Präsentation
integriert
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wie man Anwendungslösungen erstellt und an Kunden
übergibt
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wie Projektziele festgelegt und Teilaufgaben definiert
werden
Fachrichtungsunabhängig lernen die Auszubildenden
während der gesamten Ausbildungsdauer im Betrieb
beispielsweise:
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wie man Systeme zusammenstellt, verbindet und testet
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wie man Programmiersprachen auswählt und
anwendet
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wie man Anwenderschulungen durchführt
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wie man den Bedarf an informations- und
telekommunikationstechnischen Produkten und Dienstleistungen ermittelt
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wie man Kunden berät und informiert
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wie Kosten und Erträge für erbrachte Leistungen
errechnet werden
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wie Informationen aufgabenbezogen bewertet und
ausgewählt werden
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wie man Arbeits- und Organisationsmittel wirtschaftlich und
ökologisch einsetzt
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welche Einsatzfelder und Entwicklungstrends es in der
Informations- und Telekommunikationstechnik gibt
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wie man Netzwerkarchitekturen unterscheidet
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welche Arten von Testverfahren es gibt, wie Testpläne
erstellt und durchgeführt werden und man die Testergebnisse
auswertet
Der Unterricht in der Berufsschule vermittelt
darüber hinaus zum Beispiel:
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Einfache und vernetzte IT-Systeme
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Informationsquellen und Arbeitsmethoden
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Fachliches Englisch
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Der Betrieb und sein Umfeld
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Öffentliche Netze, Dienste
Rechtsgrundlagen:
Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der
Informations- und Telekommunikationstechnik
Rahmenlehrplan für die Informations- und
Telekommunikationsberufe, Beschluss der Kultusministerkonferenz
Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen
Ausbildungsabschluss
Prüfung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf nach
§ 34 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Erforderliche Nachweise
Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung
sind:
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das während der Ausbildung in Form eines
Ausbildungsnachweises geführte Berichtsheft
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die Teilnahme an der Zwischenprüfung
Erforderliche Prüfungen
Zwischenprüfung
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung zu
Beginn des 2. Ausbildungsjahres abzulegen. Geprüft wird schriftlich anhand
praxisbezogener Fälle oder Aufgaben.
Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung besteht aus einem Teil A - praktische
Prüfung (bestehend aus zwei Teilprüfungen), und einem Teil B -
schriftliche Prüfung (bestehend aus drei Teilprüfungen).
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Teil A - praktische Prüfung:
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1. Teil:
Betriebliche Projektarbeit
durchführen und dokumentieren.
Durchzuführen in maximal
70 Stunden (2 Wochen).
Themengebiete beispielsweise:
Erstellen und Anpassen eines Softwareproduktes, einschließlich Planung,
Kalkulation und Testen
Entwickeln eines Pflichenheftes einschließlich Analyse kundenspezifischer Anforderungen,
Schnittstellenbetrachtung und Planung der Einführung
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2. Teil:
Präsentation der Projektarbeit
und Führen eines Fachgespräches in maximal 30 Minuten
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Teil B - schriftliche Prüfung:
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1. Teil:
Ganzheitliche Aufgabe I, Dauer: 90
Minuten, Inhalt: Aus dem Wissensgebiet eines/einer
Fachinformatikers/-informatikerin der Fachrichtung Anwendungsentwicklung
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2. Teil:
Ganzheitliche Aufgabe II, Dauer: 90
Minuten, Inhalt: Aus dem Wissensgebiet der Kernqualifikationen
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3. Teil:
Wirtschafts- und Sozialkunde, Dauer:
60 Minuten
Prüfungswiederholung
Nicht bestandene Abschlussprüfungen können laut
Berufsbildungsgesetz höchstens zweimal wiederholt werden.
Prüfende Stelle
Die Abschlussprüfung wird bei der Industrie- und Handelskammer
abgelegt.
Abschlussbezeichnung
Die Abschlussbezeichnung lautet:
Fachinformatiker/Fachinformatikerin - Fachrichtung
Anwendungsentwicklung.
Ausbildungsform
Es handelt sich um eine staatlich anerkannte duale Ausbildung
nach dem Berufsbildungsgesetz. Gelernt wird überwiegend im Betrieb und in
der Berufsschule.
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