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© Staatliche Berufsschule I Bayreuth 2011

Fachinformatiker - Anwendungsentwicklung



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Ausbildungsaufbau
Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan
Ausbildung im Betrieb

Ausbildung in der Berufsschule

Während der gesamten Ausbildung

 
  • Umweltschutz
  • Markt- und Kundenbeziehungen
  • Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
  • Informieren und Kommunizieren; Planen und Organisieren
  • Einsatzfelder und Entwicklungstrends
  • Analyse und Design
  • Programmerstellung und Dokumentation
  • Testverfahren
 

Unterricht ausbildungsbegleitend (Teilzeit oder Blockunterricht), berufsbezogen in Lernfeldern und allgemeinbildend

Im 1. und 2. Ausbildungsjahr

 
  • Kenntnisse des Ausbildungsbetriebs
  • Arbeits- und Tarifrecht, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Leistungserstellung und -verwaltung
  • Beschaffung
  • Teamarbeit
  • Systemarchitektur, Hardware und Betriebssysteme
  • Anwendungssoftware
  • Ist-Analyse und Konzeption
  • Programmiertechniken
  • Installieren und Konfigurieren
  • Datenschutz und Urheberrecht
  • Systempflege
 
 
  • Den Betrieb und sein Umfeld
  • Geschäftsprozesse und betriebliche Organisation
  • Informationsquellen und Arbeitsmethoden
  • Einfache IT-Systeme
  • Fachliches Englisch
  • Entwickeln und Bereitstellen von Anwendungssystemen
  • Vernetzte IT-Systeme
  • Markt- und Kundenbeziehungen
  • Öffentliche Netze, Dienste
 
Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres

Im 3. Ausbildungsjahr

 
  • Vertiefen der Kenntnisse aus dem 1. und 2. Ausbildungsjahr
  • Netze, Dienste
  • Schnittstellenkonzepte
  • Schulung
  • Architekturen
  • Datenbanken und Schnittstellen
  • Kundenspezifische Anpassung und Softwarepflege
  • Bedienoberflächen
  • Technisches Marketing
  • Produkte, Prozesse und Verfahren
  • Projektplanung, Projektdurchführung
  • Projektkontrolle, Qualitätssicherung
 
 
  • Vertiefen der Kenntnisse aus dem 1. und 2. Ausbildungsjahr
  • Betreuen von IT-Systemen
  • Rechnungswesen und Controlling
 
Abschlussprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr


Ausbildungsinhalte
 

Die zu vermittelnden Ausbildungsinhalte setzen sich aus Kernqualifikationen (sie umfassen 50 Prozent der Ausbildungszeit), Fachqualifikationen und spezifischen Fachqualifikationen zusammen. Sie werden über die gesamte Ausbildungszeit vermittelt, wobei der Anteil der zu vermittelnden Kernqualifikationen im 1. Ausbildungsjahr am größten ist und dann ständig abnimmt, während der Anteil der zu vermittelnden Fachqualifikationen und spezifischen Fachqualifikationen im 2. und 3. Ausbildungsjahr ständig steigt.

Auszubildende der Fachrichtung Anwendungsentwicklung lernen beispielsweise:
Fachrichtungsunabhängig lernen die Auszubildenden während der gesamten Ausbildungsdauer im Betrieb beispielsweise:
Der Unterricht in der Berufsschule vermittelt darüber hinaus zum Beispiel:
 

Rechtsgrundlagen:

Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik Rahmenlehrplan für die Informations- und Telekommunikationsberufe, Beschluss der Kultusministerkonferenz


Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen

Ausbildungsabschluss

Prüfung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf nach § 34 Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Erforderliche Nachweise

Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung sind:


Erforderliche Prüfungen

Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung zu Beginn des 2. Ausbildungsjahres abzulegen. Geprüft wird schriftlich anhand praxisbezogener Fälle oder Aufgaben.

 

Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung besteht aus einem Teil A - praktische Prüfung (bestehend aus zwei Teilprüfungen), und einem Teil B - schriftliche Prüfung (bestehend aus drei Teilprüfungen).

   Prüfungswiederholung

Nicht bestandene Abschlussprüfungen können laut Berufsbildungsgesetz höchstens zweimal wiederholt werden.

Prüfende Stelle

Die Abschlussprüfung wird bei der Industrie- und Handelskammer abgelegt.


Abschlussbezeichnung

Die Abschlussbezeichnung lautet: Fachinformatiker/Fachinformatikerin - Fachrichtung Anwendungsentwicklung.


Ausbildungsform
 

Es handelt sich um eine staatlich anerkannte duale Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz. Gelernt wird überwiegend im Betrieb und in der Berufsschule.

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